Vom Termin zur Beratung

Sprechen wir mit­einan­der – kontaktieren Sie mich

In der Regel findet ein Erst­ge­spräch 1-2 Wo­chen nach dem ersten Kon­takt statt. In drin­gen­den Fällen sind auch sehr kurz­fristi­ge Ter­mine mög­lich.

In den ers­ten Tref­fen, in der Regel in ein- bis zwei­wöchigem Ab­stand, ler­nen Sie mich und meine Ar­beits­weise kennen und be­kom­men einen Ein­druck davon, wie eine Stun­de bei mir ver­läuft. Im Gegen­zug bekomme ich einen ers­ten Ein­blick in Ihre The­matik.

Im An­schluss an diese Tref­fen können Sie in Ruhe nach­spüren, wie es Ihnen selbst wäh­rend und nach der Sit­zung er­gan­gen ist.

Wenn Sie sich bei mir „am rechten Platz“ füh­len, kön­nen wei­tere Ter­mine, je nach Ihrem Bedarf und Tempo, verein­bart werden. Die Inhalte, die Ge­schwin­dig­keit und das Ziel unserer Tref­fen be­stim­men Sie.

Bitte beachten Sie:
Ich führe eine Privat­praxis, d.h. eine Abrech­nung über die gesetz­lichen Kranken­kassen ist leider nicht möglich.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatz­versicherung besit­zen, sollten Sie vorab klären, ob Heil­praktiker­leis­tungen (in Bezug auf Psycho­therapie) Be­stand­teil Ihres Ver­trages sind und ggf. über­nommen werden.

Dauer und Kosten

Sowie weitere Möglichkeiten

  • Ein Beratungs­gespräch bzw. eine Therapie­sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Je nach An­lie­gen können auch län­gere Ein­heiten vor­gesehen werden.
  • Mein Honorar beträgt 70 Euro pro Stunde.

Für einen von der Kran­ken­kasse bezah­lten Psycho­therapie­platz kommt es immer wieder zu längeren Warte­zeiten. Ich biete an, Sie wäh­rend dieser Zeit in meiner pri­vaten psycho­therapeu­tischen Praxis unter­stüt­zend durch akute Krisen­zeiten zu be­glei­ten. Kontak­tieren Sie mich gerne unver­bind­lich, um diese Mög­lich­keit zu be­sprechen.

Für Menschen mit gerin­gem Ein­kommen biete ich nach Rück­sprache auch Sozial­tarife an.

Kontaktieren Sie mich

Um einen Termin mit mir in meiner Praxis zu verein­baren, benut­zen Sie bitte fol­gende Kontakt­adres­sen:

Gut zu wissen

Zulassung, Schweige­pflicht und Fort­bildung

  • Meine Zulassung zur Psycho­therapie ist im "Gesetz über die berufs­mäßige Ausübung der Heil­kunde ohne Bestal­lung (Heil­praktiker­gesetz = HeilprG)" vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) geregelt.
  • Alles, was zwischen Ihnen und mir besprochen wird, unter­liegt selbst­verständ­lich der Schweige­pflicht (§ 203 StGB).
  • Ich versichere, dass ich mich stän­diger Super­vision unter­ziehe und mich regel­mäßig fort­bilde.

Mehr über mich und meine Ausbildung erfahren: